Bereits in unserer April-Ausgabe haben wir über die Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur beim Smart-Meter-Rollout berichtet. Inzwischen ist klar, mit welchen Mitteln die Behörde den Druck erhöht. Für Gewerbebetriebe rückt der eigene Zählerwechsel damit näher.
Diese Konsequenzen drohen den Betreibern
Die Bundesnetzagentur geht gegen 77 grundzuständige Messstellenbetreiber vor, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Neu ist, welche Sanktionen möglich sind. Die Behörde kann Zwangsgelder von 1.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro verhängen und das auch wiederholt. Als letztes Mittel kann sie einem Betreiber die Grundzuständigkeit entziehen und sie auf einen Auffangbetreiber übertragen.
So weit ist der Rollout
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren bundesweit erst rund 5,5 Prozent aller Messstellen umgerüstet. Bei den gesetzlich verpflichtenden Einbaufällen lag die Quote im Schnitt bei 23,3 Prozent. Die Vorgabe von mindestens 20 Prozent bis Ende 2025 wurde im Mittel also erreicht, einzelne Betreiber liegen aber weit zurück. Genau dort setzt die Behörde an. Bis Ende 2032 sollen 90 Prozent der Pflichtfälle ausgestattet sein.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden oder mit eigener PV-Anlage ist der Einbau ohnehin Pflicht. Durch den Druck der Behörde dürfte er nun schneller kommen. Der Zähler selbst spart noch kein Geld. Er ist aber die Voraussetzung, um künftig Lastspitzen zu kappen, günstige Marktfenster zu nutzen und dynamische Tarife einzusetzen, wie wir im April beschrieben haben.
Was das für Sie bedeutet
Sobald Ihr Messstellenbetreiber den Tausch ankündigt, informieren Sie uns. Wir ordnen für Sie ein, was das für Ihre Abrechnung und Ihren Vertrag bedeutet, und zeigen Ihnen, wie Sie das neue Messsystem für niedrigere Energiekosten nutzen können.