Energie- / Stromsteuer senken

Sie wollen Ihr Potential ausschöpfen und Ihre Stromsteuer senken?

Energie- und Stromsteuer senken leicht gemacht: Sie sind bei Ampere genau richtig! Unsere Energie-Experten überprüfen Ihre Antragsberechtigung und helfen, Anträge richtig zu stellen und Ihre Energie- sowie Stromsteuer zu senken:

  • Ermäßigte Steuersätze (§9b StromStG, §51 EnergieStG): Reduzierter Steuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf alle verbrauchten Energiemengen
    Anforderungen: keine spezifischen
  • Spitzenausgleich (§10 StromStG, §55 EnergieStG): Zusätzliche Erstattung der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen (mit wenigen Mitarbeitern)
    Anforderung: Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems nach SpaEfV inkl. Testierung
  • Prozesserstattung (§9a StromStG, §51 EnergieStG): Vollständige Erstattung der Strom- und Energiesteuer für in erstattungsfähigen Prozessen verwendete Energie
    Anforderung: vollständiger, messtechnischer Nachweis über die in den erstattungsfähigen Prozessen verbrauchten Energiemengen

Von der Prüfung bis zur Antragsellung

Unser langfristig erprobtes und bewährtes Vorgehen ermöglicht es, sogar bis kurz vor Ende der jeweiligen Frist aktiv zu werden und Ihre Energie- sowie Stromsteuer zu senken:

  • Kostenlose Prüfung: Wir prüfen die Erstattungshöhe für alle Rückerstattungsmöglichkeiten
  • Vorbereitung: Besteht ein Anspruch, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen. z.B. bei der Nachweisführung zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder bei der Dokumentation der in den erstattungsfähigne Prozessen verbrauchten Energie.
  • Antragstellung: Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die vollständige Antragstellung zur Strom- und Energiesteuerrückerstattung. Das heißt:
    • Erfassung der für die Antragstellung auf Energiesteuererstattung erforderlichen Informationen und Daten,
    • Erstellung von Energiesteuererstattungsanträgen sowie ggf. die Einreichung,
    • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren und
    • Korrespondenz mit den Finanz-/Zollbehördenübernimmt

Sie möchten jetzt Ihre Energie- und Stromsteuer senken? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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