NCG erhebt erstmals Konvertierungsumlage auf alle Gasqualitäten

Freitag, 1. Juli 2016

Seit 01.04.2016 gelten für den Bezug von Gas veränderte Umlagen und Entgelte der Marktgebiets-verantwortlichen NetConnect Germany (NCG) und Gaspool. So hob NCG das Konvertierungsentgelt auf 0,453 Euro/MWh an und führte erstmalig eine qualitätsübergreifende Konvertierungsumlage in Höhe von 0,15 Euro/MWh ein. Das Konvertierungsentgelt fällt für einen bilanzkreisverantwortlichen Lieferanten im Rahmen der Konvertierung von Gasmengen (H-Gas zu L-Gas oder L-Gas zu H-Gas) an und wird in beiden Marktgebieten erhoben. Daneben ist in der Festlegung „Konni Gas“ zusätzlich eine Konvertierungsumlage vorgesehen, soweit Aufwendungen für die Konvertierung nicht dauerhaft durch das Konvertierungsentgelt ausgeglichen werden können. Die Umlage wird auf alle in einen Bilanzkreis physisch eingebrachten Einspeisemengen erhoben.

Die Weitergabe des Konvertierungsentgelts und der Konvertierungsumlage an den Kunden ist grundsätzlich möglich, setzt aber eine entsprechende vertragliche Regelung im Liefervertrag voraus.

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