ACHTUNG: Unternehmen müssen EDL-G-Anforderungen bis 05.12.2015 erfüllen!

Montag, 2. November 2015

Seit April dieses Jahres ist das neue Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Dieses sieht für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. EUR), die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits vor. Diese Verpflichtung ist erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen. In der Folgezeit muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Alternativ zu den Audits können Unternehmen auch ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 einführen. Vorteil: Im Gegensatz zu den Energieaudits erfolgt die Implementierung hier stufenweise (Einführung bis 5. Dezember 2015, Zertifizierung bis spätestens 31. Dezember 2016). Unternehmen haben damit ein Jahr mehr Zeit, den Verpflichtungen nachzukommen.

Dipl. Ing. Benjamin Lampadius von der Ampere AG berät Sie gerne, wie eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung aussieht: benjamin.lampadius@ampere.de

Nach oben