Netzagentur beschließt Änderungen bei der Abrechnung der Netznutzung

Dienstag, 23. Februar 2016

Der von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 16.04.2015 (Az.: BK6-13-042) verabschiedete Musternetznutzungsvertrag, brachte für einige Endkunden mit dem Jahreswechsel Änderungen mit sich. Betroffen ist u.a. die Abrechnung der Transformatorenverluste sowie des Jahresleistungspreises.

Für Kunden die am Mittelspannungsnetz angeschlossen, deren Messung jedoch niederspannungsseitig erfolgt, hat die Bundesnetzagentur Änderungen in der Abrechnung der Netznutzungsentgelte beschlossen. Zur Berücksichtigung der bei der Belieferung auftretenden Transformatorenverluste, wurden in der Vergangenheit die Netznutzungsentgelte um einen Verlustzuschlag erhöht. Die Bundesnetzagentur hat nun festgelegt, dass die Messwerte um einen Korrekturfaktor zu erhöhen sind. Für die meisten betroffenen Kunden sinken dadurch die zu zahlenden Netzentgelte. Für die Ermittlung der um die Transformatorenverluste korrigierten Messwerte, wird jeder Entnahmestelle durch den Netzbetreiber ein virtueller Zählpunkt zugeordnet, der ab dem 01.01.2016 abrechnungsrelevant ist. Hierzu erhalten alle betroffenen Kunden aktuell von Ihren Netzbetreibern entsprechende Bestätigungen. Der virtuelle Zählpunkt ist in erster Linie für den Netzbetreiber abrechnungstechnisch relevant, praktisch ändert sich für Endkunden dadurch nichts.

Aktuell wird der Leistungspreis der Netzentgelte auf der Abrechnung in €/Monat dargestellt (z.B. 40€/Monat, entspricht 480€/Jahr). Künftig wird dieser auf 365 bzw. 366 Tage pro Jahr umgerechnet und tagesscharf ausgewiesen (z.B. 1,31 €/Tag). Dieser Wert wird mit der Tagesanzahl des jeweiligen Abrechnungsmonats multipliziert und in Rechnung gestellt. Die Netznutzung wird dadurch, insb. bei Netzab- und -anmeldungen, genauer berechnet. Die absolute Höhe bleibt für die meisten Endkunden gleich.

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