Freier Wettbewerb im Strommarkt wird systematisch behindert

Donnerstag, 8. Oktober 1998

Deutsche Energiewirtschaft stellt sich zu langsam auf die neue Situation ein

 

Gut fünf Monate nach der Liberalisierung des deutschen Strommarktes besteht der freie Wettbewerb zwischen Stromlieferanten weitgehend nur auf dem Papier.

Grund hierfür ist die von den Verbänden VIK, VDEW und BDI geschlossene Ver­bändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten. Diese Verbändevereinbarung soll die diskriminierungsfreie Öffnung aller Strom­net­ze ermöglichen und so den Wettbewerb in Gang setzen. In der praktischen An­wen­dung behindert sie jedoch den Wettbewerb durch vage Formulierungen und büro­kratische Einzelfallbetrachtungen. Erst zwei der über 900 deutschen Elektrizi­täts­­­­ver­sorgungsunternehmen haben die Durchleitungsentgelte für ihr ei­genes Strom­netz veröffentlicht.

„Für die Stromversorger bedeutet Wettbewerb nur, ihren Kunden äußerst geringe Preisnachlässe verbunden mit langen Vertragslaufzeiten anzubieten. Sie nutzen da­mit die Unkenntnis vieler Kunden über die neuen Wahlmöglichkeiten im Strom­markt systematisch aus.“, so Claus Rottenbacher, Vorstand der Ampere AG, Energie-Broker, Berlin. Der echte Wettbewerb entstehe jedoch erst durch die freie Auswahl des Stromlieferanten durch die Kunden.

„Wettbewerb heißt, Angebote zu vergleichen und nicht, Preise zu reduzieren“ so Rottenbacher. Preissenkungen kämen im echten Wettbewerb von alleine

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