Keine Umsatzsteuer auf Nachzahlungen der EEG-Umlage

Montag, 14. Dezember 2015

Auf Nachzahlungen der EEG-Umlage ist grundsätzlich keine Umsatzsteuer zu bezahlen. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Erlass bestätigt.

Danach sind Zahlungen energieintensiver Unternehmen zur Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission im Beihilfeprüfverfahren zum EEG nicht umsatzsteuerpflichtig. Mit seinem Erlass hat das Bundesfinanzministerium nun erfreulicherweise Rechtssicherheit zu dieser in der Vergangenheit umstrittenen Frage geschaffen.

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