Konvertierungsentgelt im Gas bleibt bestehen

Dienstag, 3. Januar 2017

Am 21.12.2016 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass das Konvertierungsentgelt in seiner derzeitigen ex-ante-Form auf unbestimmte Zeit beibehalten wird. Dabei wird das Konvertierungsentgelt nur noch für die Konvertierung von H- nach L-Gas berechnet und jeweils sechs Wochen vor Beginn der Gültigkeitsperiode festgelegt. Diese Periode beträgt ab Oktober 2017 jeweils 12 Monate, zum 01.04.2017 wird das Entgelt somit letztmalig für sechs Monate bestimmt. Die Obergrenze für das Entgelt beträgt 0,45 Euro/MWh. Alle Kosten, die nicht von dem Entgelt gedeckt sind, werden wie bisher über die Konvertierungsumlage auf alle physischen Einspeisemengen in die Bilanzkreise erhoben. Ursprünglich sollte das Konvertierungsentgelt zum Oktober 2016 auslaufen.

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