Marktstammdaten-Register ist online

Montag, 10. Juni 2019

Nachdem die zuständige Bundesnetzagentur den Start seit zwei Jahren mehrfach verschieben musste, ist seit Anfang Februar 2019 das Marktstammdaten-Register funktionsfähig und online erreichbar (www.marktstammdatenregister.de). Auf dem Portal müssen sich alle Akteure des Strom- und Gasmarkts registrieren.

Schließlich soll das Marktstammdatenregister nach der Vorstellung der BNetzA „das zentrale, maßgebliche Register der Energiewirtschaft“ werden. Alle Eintragungen in das Register werden über eine eindeutige Nummer identifizierbar. Dies soll helfen, nicht nur die Energiestatistiken zu verbessern, sondern auch die Abwicklung zahlreicher energiewirtschaftlicher Prozesse zu vereinfachen.

Neben EEG-Anlagen sind grundsätzlich auch alle anderen Stromerzeugungsanlagen bis hin zu Notstromaggregaten und Netzersatzanlagen betroffen. Im Übrigen müssen sich auch dann die knapp anderthalb Millionen Anlagenbetreiber registrieren, wenn sie bereits in anderen Registern der Bundesnetzagentur geführt werden. Verstöße gegen die Meldepflichten zum Marktstammdaten-Register können nicht nur mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus droht auch der Verlust der EEG-Förderung oder des KWK-Zuschlags.

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