Sinkende Netzentgelte aufgrund neuer Offshore-Netzumlage

Dienstag, 6. November 2018

Nachdem der Bundesrat der Verordnung zur Umsetzung bundeseinheitlicher Netzentgelte Anfang Juni dieses Jahres zugestimmt hatte, fallen zum 1. Januar 2019 die Netzentgelte aller vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber teilweise erheblich. Am stärksten fällt die Reduzierung mit 23 Prozent im Netzgebiet von 50 Hertz aus. Auch Amprion senkt die Entgelte um 20 Prozent. Bei Tennet und TransnetBW reduzieren sich die Netzentgelte um fünf beziehungsweise sechs Prozent.

Grund hierfür ist zum einen, dass die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber auf Grund der Gesetzesänderung erstmals einen bundeseinheitlichen Anteil enthalten. Dieser macht zu Beginn 20 Prozent aus, die übrigen 80 Prozent werden weiterhin unternehmensindividuell berechnet. In den Folgejahren wird der einheitliche Anteil jährlich um je 20 Prozent ansteigen bis die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 bundesweit einheitlich sind.
Übertragungsnetzbetreiber
Der Hauptgrund für die sinkenden Netzentgelte auf Übertragungsebene ist allerdings die Verlagerung der Anbindungskosten für Offshore-Windparks, die bisher über die Netzentgelte finanziert wurden. Ab 2019 fließen die Anbindungskosten in eine separate Offshore-Netzumlage und werden auf alle Stromverbraucher umgelegt, mit Ausnahmen für stromintensive Unternehmen. Wären diese Kosten weiterhin in den Übertragungsnetzentgelten enthalten, wären diese gestiegen – zum Teil sogar deutlich.

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