Smart Meter – Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Montag, 1. Oktober 2018

Smart Meter bzw. intelligente Stromzähler sind derzeit das Thema der Stunde. Viele Fragen stehen im Raum:

Was ist das? Wie viele Kosten kommen auf mich zu? Was habe ich davon? Ist das für mich und mein Unternehmen überhaupt relevant?

Die nächste Phase der Energiewende wird eingeläutet. Mit dem starken Wachstum von erneuerbaren Erzeugungsanlagen wie Solaranlagen und Windrädern und der zunehmenden Verbreitung von neuen Abnehmern wie etwa Ladestationen für E-Mobilität, entstehen ganz neue informationstechnische Anforderungen an unsere Stromnetze.

Intelligenter Stromzähler Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Komponenten

1. Moderne Messeinrichtung: Der sogenannte digitale Stromzähler, der den Verbrauch elektronisch erfasst.

2. Smart Meter Gateway: Durch Anbindung dieser Kommunikationseinheit wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.
 
 
 
 
Intelligenter Stromzähler, Quelle: EVB Energie AG
Seit 2017 sollten alle Stromkunden, die mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen, auf digitale Zähler umgerüstet werden, kleinere Verbraucher ab 2020 folgen.

Stand der Umsetzung

Die erste Stufe der Einführung wurde bereits verschoben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnte noch keine Smart Meter-Gateways zertifizieren, die die strengen Datenschutzbestimmungen erfüllen. Das ist der größte Knackpunkt, schließlich laufen in den Gateways hochsensible Daten zusammen, die auch Aufschluss über Lebens- oder Arbeitsweisen von Privathaushalten bzw. Unternehmen geben können. Stichwort: Gläserner Kunde.

Daher werden aktuell lediglich moderne Messeinrichtungen installiert. Mit der Installation von intelligenten Messsystemen werden die Netzbetreiber wohl frühestens im Sommer 2019 beginnen. Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sechs Monate vor Beginn der Installation muss der grundzuständige Messstellenbetreiber Preisblätter mit jährlichen Preisangaben veröffentlichen. Spätestens drei Monate vor dem Einbau müssen Sie darüber informiert werden, mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Messstellenbetreiber auch selbstständig wählen können.

Des Weiteren ist die Umstellung auf das Intelligente Messsystem mit zusätzlichen Kosten auf Kundenseite verbunden – mit dem Versprechen einiger Anbieter, dadurch Strom einsparen zu können. Energie wird aber nicht durch die Nutzung der Smart Meter an sich eingespart, sondern durch Umdenken und eine aktive Änderung des eigenen Verbraucherverhaltens. So lassen sich bspw. durch die Verlagerung des Stromverbrauchs in Nebenzeiten mit günstigeren Tarifen gezielt Energiekosten sparen. Ist das aber praktisch umsetzbar?

Ein Beispiel zeigt Probleme auf

Ein Drei-Personen-Haushalt mit digitaler Stromsteuerung könnte jährlich um die 15 Euro bei der Stromrechnung sparen – etwa wenn die Waschmaschine sich automatisch zu einem günstigen Nachtstrom-Tarif einschaltet. Wohl dem, der ein eigenes Haus besitzt, die Waschmaschine etwas weiter weg vom Schlafzimmer oder den empfindlichen Nachbarsohren rücken kann.

Für Handwerker und Gewerbetreibende ist die Verlagerung des Stromverbrauchs ungleich schwieriger. Eine Arztpraxis, der Friseur oder die Kfz-Werkstatt mit Öffnungszeiten in der Nacht?

Ampere vermittelt noch keine Smart Meter – Warum?

Wir vertreten sowohl in unserem Leistungsangebot als auch in unserer Beratungsfunktion den Ansatz, die Kosten für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten. Smart Meter bieten noch nicht die Vorteile, die dem Mittelstand derzeit versprochen werden. Daher empfiehlt Ampere mit einer Umrüstung noch zu warten bis zertifizierte Smart Meter-Gateways verfügbar sind.

Smart Meter Gateway
Smart Meter Gateway in seiner Umgebung, Quelle: BSI – Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik

Achtung vor Lockvogelangeboten und versteckten Zusatzkosten

Einige Anbieter locken schon jetzt vor allem Gewerbetreibende mit Versprechen, die auf nur wenige Verbraucher zutreffen. Diese reichen von Einsparungen durch individuelle Tarife (wie bei Großkunden) über Einsparungen bei den Messkosten sowie mögliche Rückerstattung der Konzessionsabgabe. Wir klären Sie auf:

Einsparungen durch individuelle Tarife
Durch Offenlegung der individuellen Verbrauchsstruktur ist es für Versorger durchaus denkbar, in Zukunft individuelle Tarife anzubieten. Derzeit gibt es aber nur eine Handvoll Versorger, die das tun. Demnach warnen wir vor Versprechungen, die am Ende nicht haltbar sind. Zudem würde sich die Komplexität durch Individualisierung des Tarifsystems für Gewerbekunden deutlich erhöhen.

Einsparungen bei Messkosten
Mit der Nutzung des Intelligenten Messsystems kommen auf Verbraucher Mehrkosten für den Einbau und Messstellenbetrieb zu. Für die jährlichen Kosten gibt es festgelegte Obergrenzen. Diese liegen für Konsumenten mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh bei 100 Euro. Für größere Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 50.000 kWh liegen die Kosten bei 200 Euro. Aber Achtung: Durch die Liberalisierung des Messwesens besteht für Unternehmen auch die Möglichkeit, sich Angebote von anderen Messstellenbetreibern einzuholen. Entscheiden Sie sich für den freiwilligen Einbau oder für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, gelten diese Obergrenzen nicht.

Einsparungen durch Rückerstattung von Konzessionsabgaben
Grundsätzlich könnte durch den Einsatz eines Smart Meters der Nachweis des Anspruchs auf Reduzierung der Konzessionsabgabe erfüllt werden. Diese Versprechen werden derzeit von Vertriebsgesellschaften und wettbewerblichen Messstellenbetreibern eingesetzt, um Kunden zu gewinnen und langfristig zu binden. Die Bedingungen werden allerdings nur von wenigen Gewerbekunden mit einem Verbrauch unter 100.000 kWh, aber sehr hoher Leistungsspitze erfüllt – z.B. Bäcker. Für den Friseursalon, das Restaurant oder das Versicherungsbüro ist diese Entlastung i.d.R. nicht erreichbar.

Exkurs: Verminderte Konzessionsabgabe

Die Jahreshöchstleistung ist eine entscheidende Größe sowohl für die Höhe der Konzessionsabgabe als auch für die Berechnung der Netzentgelte. Bei der Konzessionsabgabe wird zwischen Verbrauchern mit einer max. Leistung von über 30 kW und Verbrauchern mit einer max. Leistung von unter 30 kW im Kalenderjahr unterschieden.
Für Sondervertragskunden, die einen Jahresverbrauch über 30.000 kWh und eine max. Leistung von über 30 kW in zwei verschiedenen Monaten des Kalenderjahres erreichen, wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von nur 0,11 ct/kWh fällig. Tarifkunden mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh oder einer max. Leistung von unter 30 kW, müssen eine Konzessionsabgabe bezahlen, die sich nach der Gemeindegröße richtet.
Es gibt Lieferanten, die im laufenden Jahr gleich die verminderte Konzessionsabgabe berechnen. Am Jahresende erfolgt dann aber eine Korrektur und Nachberechnung, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Fazit

Smart Meter kann den Verbrauchern helfen, ihren Energiekonsum transparenter zu machen. Je nach Service des Messstellenbetreibers können Unternehmen selbst ermitteln, zu welchen Zeiten sie wieviel Strom verbrauchen und Konsequenzen ziehen. Inwieweit die jährlichen, damit verbundenen Kosten gedeckt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden und ist sehr stark vom Einsatz des Verbrauchers abhängig.

Perspektivisch ergeben sich natürlich technologische Chancen, die zu einer gravierenden Veränderung in der Energiewelt führen könnten. Ampere wird Sie auf dem Weg begleiten und beratend zur Seite stehen.

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